(1)    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der ComEvo Managementberatung GmbH und den Auftraggebern. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Sie sind Bestandteil eines jeden Auftrages. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung.
(2)  Mit der Beauftragung seitens Kunden/Klienten an ComEvo Managementberatung GmbH gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als dass die ComEvo Managementberatung GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3)  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(4)  Die ComEvo Managementberatung GmbH arbeitet auf der Grundlage von schriftlichen Auftragskontrakten oder mündlichen Auftragserteilungen, welche die Leistung, die Qualität, den Durchführungsort, sowie den Zeitplan eindeutig definieren.
(1)    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, und zwar hinsichtlich des Preises, der Ausführungsfrist und der Ausführungsmöglichkeit. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zu absoluter Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hinsichtlich aller Unterlagen und Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
(2)  Mit Bestätigung des Auftrages mündlich oder schriftlich durch die ComEvo Managementberatung GmbH und den Auftraggeber kommt der Vertrag zu einer Zusammenarbeit zustande.
(1)    Der Auftraggeber zahlt der ComEvo Managementberatung für die vereinbarten Dienstleistungen die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Alle Auftragsnebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen, werden dem Auftraggeber entsprechend der Auftragsvereinbarung berechnet.
(2)  Die ComEvo Managementberatung GmbH wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, vor Beginn der Maßnahme in Rechnung gestellt. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
(1)    Eine kostenfreie Absage der vereinbarten Leistung (wie Strategie-, Beratungs- und Coachingtage) ist bis 8 Wochen vor dem Termin möglich. Bis 4 Wochen vor Beginn fallen 50 Prozent der vereinbarten Vergütung an. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
(1)    Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, sind Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die ComEvo Managementberatung GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden des Auftraggebers, die wir durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben und im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Umfang der Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
(2)  Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten seit Kenntniserlangung. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für schuldhaft durch die ComEvo Managementberatung GmbH verursachte Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit), für Schadensersatzansprüche aufgrund einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(1)    Die mit der Anmeldung und der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung eingehenden Daten werden von der ComEvo Managementberatung GmbH zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.
(1)    Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Kein Teil der zur Verfügung gestellten Materialien ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(2)  Die ComEvo Managementberatung GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten, der Firmen oder Institutionen auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
(1)    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der ComEvo Managementberatung GmbH, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(2)  Die nach diesen Bedingungen abgeschlossenen Verträge bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in allen übrigen Teilen für den Auftraggeber verbindlich.
Stand 22.05.2024
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